Ich hab heute bei der HUK-Coburg nachgefragt und meinen Tarif von 2001 ohne Kiten (da war auch Kiteboarding noch kein großes Thema) auf den aktuellen Tarif umgestellt. Der ist sogar 4,00 € günstiger und kostet mich jetzt 52,00 € per anno.
So und jetzt wird´s spannend! Die nette Versicherungskauffrau hat etwas in den Versicherungsbedingungen schmökern müssen, aber dann wurde sie fündig:
“XXIII. Besondere Bedingungen für die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch von Schleppschirmen zum Kite-Surfen
Versichert ist – in Ergänzung zu … – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von Schleppschirmen zum Kite-Surfen, -Boarden, -Sailen bis zu einer Seillänge (na ja, sind halt keine Kiter die Juristen von der HUK) von höchstens 30 Metern.
Die Höchstersatzleistung für die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch o.a. Sportgeräte ist auf den verienbarten Betrag je Schadensereignis begrenzt, sofern im Versicherungsschein für diesen Vertrag geringere Deckunssummen festgesetzt sind, gelten diese. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt im Rahmen der im Versicherungsschein festgesetzten Deckungssumme dieses Vertrages das Doppelte der Höchstersatzleistung.”
Im Schein ist bei mir nach der Höchstleistung von 50 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden noch speziell der Gebrauch von Schleppschirmen zum Kite-Surfen bis 30 Meter Seillänge – 15 Mio. € pauschal für Personen und Sachschäden aufgeführt.
Und natürlich ist meine Partnerin mitversichert. Damit da nichts vorkommt. Is eh klar.


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